Sie erhalten alle Leistungen des SiGe-Koordinators nach Baustellenverordnung und den RAB. Von der Erstellung der Unterlagen bis zur Feststellung und Abstimmung von sicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen.
Der Bauort wird durch den SiGe-Koordinator regelmäßig begangen. Während dieser Sicherheitsbegehung achtet er auf sicherheitstechnische Mängel, unsachgemäß geführte Maschinen, ob Unfallverhütungsvorschriften
eingehalten werden oder gar eine gegenseitige Gefährdung besteht. Der SiGe-Koordinator informiert die Personen direkt vor Ort sowie über ein Begehungsprotokoll, welches an alle an einem Projekt Beteiligten gerichtet wird.
Die Information an alle Beschäftigten stellt sicher, dass jeder informiert und aufgeklärt bzw. sensibilisiert wird.
Der SiGe-Koordinator achtet insbesondere auf das Zusammenwirken der bauausführenden Unternehmen und auf die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbschG.
Bspw. sind gem. der Grundsätze Arbeiten so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Gefahren sind grundsätzlich an ihrer Quelle zu bekämpfen. Alle Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.
Bei allen Maßnahmen ist der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen zu behandeln.
Zudem müssen Beschäftigte geeignet sein und ihnen müssen geeignete Anweisungen erteilt werden.
Gerne können Sie sich auch bei uns telefonisch melden.