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Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Berufsgruppen besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Arbeiten unter Umweltbedingungen, sowohl in großen Höhen als auch mit gefährlichen Baustoffen oder schweren Maschinen, sind nicht nur mit Gefahren verbunden, sie können auch psychische und physische Belastungen herbeiführen. Die Folge sind Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten auf Baustellen und die damit verbundenen Kosten. Um die Sicherheit auf Baustellen zu koordinieren, ist der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) unabdingbar.
Die Bestellung eines geeigneten Koordinators ist bereits seit 1998 verbindlich in der Baustellenverordnung geregelt. Dies geschieht mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten auf Baustellen.
Die Leistungen des SiGe-Koordinators teilen sich auf in die Koordination während der Planungsphase und die Koordination während der Ausführungsphase.
Mit der Planungsphase wird bspw. der Grundstein für sicherheitstechnische Einrichtungen und Vorkehrungen für die Ausführungsphase und für den Betrieb des fertigen Gebäudes gelegt. In der Ausführungsphase liegt der Fokus auf regelmäßigen Sicherheitsbegehungen, in denen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften überprüft und auf versteckte Gefahren geachtet wird. Zudem liegt der Fokus auf der Informations- und Aufklärungsarbeit und der Koordinierung der Abstimmung aller Gewerke bzw. sich potenziell gegenseitig gefährdender Personen.
Sie erhalten alle Leistungen des SiGe-Koordinators nach Baustellenverordnung und den RAB. Von der Erstellung der Unterlagen bis zur Feststellung und Abstimmung von sicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen.
Der Bauort wird durch den SiGe-Koordinator regelmäßig begangen. Während dieser Sicherheitsbegehung achtet er auf sicherheitstechnische Mängel, unsachgemäß geführte Maschinen, ob Unfallverhütungsvorschriften
eingehalten werden oder gar eine gegenseitige Gefährdung besteht. Der SiGe-Koordinator informiert die Personen direkt vor Ort sowie über ein Begehungsprotokoll, welches an alle an einem Projekt Beteiligten gerichtet wird.
Die Information an alle Beschäftigten stellt sicher, dass jeder informiert und aufgeklärt bzw. sensibilisiert wird.
Der SiGe-Koordinator achtet insbesondere auf das Zusammenwirken der bauausführenden Unternehmen und auf die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbschG.
Bspw. sind gem. der Grundsätze Arbeiten so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Gefahren sind grundsätzlich an ihrer Quelle zu bekämpfen. Alle Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.
Bei allen Maßnahmen ist der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen zu behandeln.
Zudem müssen Beschäftigte geeignet sein und ihnen müssen geeignete Anweisungen erteilt werden.
Gerne können Sie sich auch bei uns telefonisch melden.