SiGe-Koordinator

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Durch Koordination Unfälle vermeiden

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) steht für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz während der Arbeit. Die Bestellung eines geeigneten Koordinators ist bereits seit 1998 verbindlich in der Baustellenverordnung geregelt. Dies geschieht mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten auf Baustellen.

Die Leistungen des SiGe-Koordinators teilen sich auf in die Koordination während der Planungsphase und die Koordination während der Ausführungsphase.

Mit der Planungsphase wird bspw. der Grundstein für sicherheitstechnische Einrichtungen und Vorkehrungen für die Ausführungsphase und für den Betrieb des fertigen Gebäudes gelegt. In der Ausführungsphase liegt der Fokus auf regelmäßigen Sicherheitsbegehungen, in denen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften überprüft und auf versteckte Gefahren geachtet wird. Zudem liegt der Fokus auf der Informations- und Aufklärungsarbeit und der Koordinierung der Abstimmung aller Gewerke bzw. sich potenziell gegenseitig gefährdender Personen.

Unser Leistungsspektrum in der SiGe-Koordination

Sie erhalten alle Leistungen des SiGe-Koordinators nach Baustellenverordnung und den RAB. Von der Erstellung der Unterlagen bis zur Feststellung und Abstimmung von sicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen.

In der Planungsphase ist der SiGeKo der Fachplaner für die Maßnahmen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Er erfasst den Bauablauf, zeigt Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf und hilft dabei, diese mit geeigneten Maßnahmen zu umgehen. Außerdem berät er zur Baustelleneinrichtung und Baustellenordnung.
Während der Ausführung ist der SiGeKo das wachende Auge über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Er sichtet und bestätigt die Baustelleneinrichtung, informiert die Beschäftigten und erläutert Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz. In regelmäßigen Begehungen vermerkt er Gefährdungen, Handlungsaufforderungen und Hinweise in einem Protokoll, welches allen Beteiligten zum Zweck der Aufklärung zur Verfügung gestellt wird.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan dient vorrangig dazu, Maßnahmen zu koordinieren, welche für mehrere Unternehmer gleichzeitig relevant sind oder die der einzelne Unternehmer allein nicht ergreifen kann.
Die Vorankündigung soll die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden rechtzeitig über ein Bauvorhaben informieren. Die Vorankündigung ist mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln. Überdies ist sie auf der Baustelle sichtbar auszuhängen.

Der Bauort wird durch den SiGe-Koordinator regelmäßig begangen. Während dieser Sicherheitsbegehung achtet er auf sicherheitstechnische Mängel, unsachgemäß geführte Maschinen, ob Unfallverhütungsvorschriften

eingehalten werden oder gar eine gegenseitige Gefährdung besteht. Der SiGe-Koordinator informiert die Personen direkt vor Ort sowie über ein Begehungsprotokoll, welches an alle an einem Projekt Beteiligten gerichtet wird.

Die Information an alle Beschäftigten stellt sicher, dass jeder informiert und aufgeklärt bzw. sensibilisiert wird.

Der SiGe-Koordinator achtet insbesondere auf das Zusammenwirken der bauausführenden Unternehmen und auf die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbschG.

Bspw. sind gem. der Grundsätze Arbeiten so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.

Gefahren sind grundsätzlich an ihrer Quelle zu bekämpfen. Alle Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.

Bei allen Maßnahmen ist der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen zu behandeln.

Zudem müssen Beschäftigte geeignet sein und ihnen müssen geeignete Anweisungen erteilt werden.

Die Unterlage für spätere Arbeiten ist eine Erfassung der erforderlichen späteren Arbeiten (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Abbruch) an einem Gebäude und der nötigen Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz.
Die Beratung zur Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten ist ein zentrales Element der SiGeKo-Leistung.

Schon in der Planungsphase eines Gebäudes muss bedacht werden, wie spätere Reinigungs-, Reparatur-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten sicher und regelkonform durchgeführt werden können. Wenn bspw. ein Dach zur Wartung von technischen Anlagen regelmäßig begangen werden muss, sollte ein ortsfester Dachaufstieg eingeplant werden und das Thema Absturzsicherheit ist an Dachkanten, Lichtbändern und Lichtkuppeln etc. zu bedenken.

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