Die Objektüberwachung setzt sich aus den drei Niveaustufen Bauüberwachung, Fachbauleitung nach AHO und Fachbauleitung nach MBO zusammen. Dabei schließt die jeweils höhere Stufe die vorhergehende Stufe ein.
Niveau 1- als Regelleistungen in der Prüfung auf ,,prinzipielle Übereinstimmung“ – [Bauüberwachung]
Niveau 2 – als optionale Leistungen einer ,,systematisch-stichprobenartigen Kontrolle“ – [Fachbauleitung nach AHO]
Niveau 3 – als optionale / außergewöhnliche Leistungen der ,,baubegleitenden Qualitätssicherung -[Fachbauleitung nach MBO]
RegelleistungenNiveau 1 -,,prinzipielle Übereinstimmung“ – [Bauüberwachung]
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept, einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten vor Ort.
- Einmalige Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Nachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärung zum baulichen Brandschutz.
- Prüfen der Sachverständigenbescheinigungen oder Sackundigenbestätigungen hinsichtlich der Festlegungen der Wirksamkeit und Betriebssicherheit für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen.
- Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen / Begehungen und Teilnahme daran.
- Erstellen eines Statusberichts oder einer Konformitätserklärung einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme.
optionale LeistungenNiveau 2 – „systematisch-stichprobenartigen Kontrolle“ – [Fachbauleitung nach AHO]
- Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen.
- Kontrolle der vorgelegten Nachweise für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz.
- Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln.
- Mitwirken bei der Prüfung der Brandfallsteuertabelle oder gewerkeübergreifenden Brandfallmatrix.
- Prüfen von Feuerwehrplänen.
- Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen.
Niveau 3 -,,baubegleitenden Qualitätssicherung“ – [Fachbauleitung nach MBO]
Dieses Niveau wird nur in besonderen Fällen erforderlich. Der Leistungsumfang umfasst zusätzlich zu den Leistungen des Niveau 1 und Niveau 2 die nahezu ständige Anwesenheit (mind. 4 Tage die Woche) der Fachbauleitung vor Ort. Dieses Niveau wird in besonders komplexen Bauwerken sinnvoll. Es entspricht vollständig der Fachbauleitung nach der Musterbauordnung bzw. den Landesbauordnungen.