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Um die Honorierung und den Umfang unserer Leistung vergleichbar zu gestalten, richten wir uns nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie im Wesentlichen nach den von der AHO-Fachkommission erarbeiteten Leistungsbildern / Schriftenreihen.
Im Folgenden werden die Leistung für Brandschutz auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Brandschutz“ veröffentlichten Leistungsbildes „Leistung
für Brandschutz“ (Heft Nr. 17, Stand: Dezember 2022) in Kurzform beschrieben. In der Honorarermittlung wird in Regelleistungen und optionalen Leistungen
unterschieden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Objektbetreuung durch den Sachverständigen.
Weitere Informationen finden Sie auch in dem nachfolgend zum Download bereitstehenden Dokument.
Veröffentlichung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Quellen: AHO-Fachkommission „Brandschutz“ | Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
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optionale Leistungen
Regelleistungen
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optionale Leistungen
Die Objektüberwachung setzt sich aus den drei Niveaustufen Bauüberwachung, Fachbauleitung nach AHO und Fachbauleitung nach MBO zusammen. Dabei schließt die jeweils höhere Stufe die vorhergehende Stufe ein.
Regelleistungen
optionale Leistungen
Dieses Niveau wird nur in besonderen Fällen erforderlich. Der Leistungsumfang umfasst zusätzlich zu den Leistungen des Niveau 1 und Niveau 2 die nahezu ständige Anwesenheit (mind. 4 Tage die Woche) der Fachbauleitung vor Ort. Dieses Niveau wird in besonders komplexen Bauwerken sinnvoll. Es entspricht vollständig der Fachbauleitung nach der Musterbauordnung bzw. den Landesbauordnungen.
Im Rahmen der Objektbetreuung sind eine Reihe von zusätzlichen Leistungen mit Bezug zum Brandschutz möglich.
Im Folgenden werden die Leistungen zur Planung der Barrierefreiheit und die Erstellung von Barrierefrei-Konzepten auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission
„Barrierefreies Bauen“ veröffentlichten Leistungsbildes „Planung der Barrierefreiheit" (Heft Nr. 40, Stand: Februar 2021) in Kurzform beschrieben.
In der Honorarermittlung wird in Regelleistungen und optionalen Leistungen unterschieden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Objektbetreuung durch den Sachverständigen.
Quellen: AHO-Fachkommission „Barrierefreies Bauen“
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
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Regelleistungen
optionale Leistungen
Regelleistungen
optionale Leistungen
Im Rahmen der Objektbetreuung sind eine Reihe von zusätzlichen Leistungen mit Bezug zur Barrierefreiheit möglich.
Im Folgenden werden die Leistung nach der Baustellenverordnung auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ veröffentlichten
Leistungsbildes „Leistungen nach der Baustellenverordnung“ (Heft Nr. 15, Stand: Juni 2022) in Kurzform beschrieben. In der Honorarermittlung wird in
Regelleistungen und zusätzlichen Leistungen (darunter Regelleistungen im Bedarfsfall oder optionale Leistungen) unterschieden. Zusätzlich gibt es die
Möglichkeit der besonderen Objektbetreuung durch den SiGeKo.
Weitere Informationen dnden Sie auch in den nachfolgend zum Download bereitstehenden Dokumenten.
Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Veröffentlichung VSGK e.V. und BDK e.V
Veröffentlichung Offensive Gutes Bauen
Quellen: AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ | baua | VSGK e.V. | BDK e.V. | Offensive Gutes Bauen
Serviceleistungen
Im Rahmen der Honorarermittlung sind eine Reihe von Serviceleistungen möglich oder erforderlich, um ein Angebot zu erstellen. Zusätzlich werden Angaben über die geplante Dauer der Maßnahme (für den Zeitraum der Koordinierung) sowie über die anrechenbaren Kosten (Baukosten nach den Gruppen 200, 300, 400, 500 nach DIN 276 / genauer gesagt die Kosten aller Gewerke, welche auf der Baustelle technisch / handwerklich tätig werden und zu koordinieren sind).
Regelleistungen
zusätzliche Leistungen (im Bedarfsfall oder optional)
Regelleistung
zusätzliche Leistungen (im Bedarfsfall oder optional)
Der SiGeKo kann eine Reihe weiterer Aufgaben planen, übernehmen, überwachen oder als unparteiischer Dritter bewerten, um die Projektleitung zu entlasten.
Intrusionsschutz
Mitwirken bei der Planung und Umsetzung von Intrusionsschutz während der Bauphase sowie die ausführenden Firmen auf die besonderen Belange hinweisen und sensibilisieren. Themen bspw.:
Brandschutz
Hinweisen, sensibilisieren, durchsetzen, überwachen und dokumentieren der ausführenden Firmen auf die Belange für Brandschutz während der Bauphase. Themen bspw.:
Umweltschutz
Hinweisen, sensibilisieren, durchsetzen, überwachen und dokumentieren der ausführenden Gewerke auf Umweltschutzaspekte. Themen bspw.:
Im Folgenden werden Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Technische
Ausrüstung“ veröffentlichten Leistungsbildes „Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung“ (Heft Nr. 6) in Kurzform
beschrieben.
Quelle: AHO-Fachkommission „Technische Ausrüstung“
Grundleistungen
Grundleistungen
Grundleistungen
Grundleistungen
Grundleistungen
Grundleistungen
Grundleistungen
Grundleistungen
Grundleistungen
Zu den besonderen Leistungen gehören bspw.: