Leistungsbild

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Um die Honorierung und den Umfang unserer Leistung vergleichbar zu gestalten, richten wir uns nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie im Wesentlichen nach den von der AHO-Fachkommission erarbeiteten Leistungsbildern / Schriftenreihen.
  • Heft Nr. 17 – „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“
  • Heft Nr. 15 – „Leistungen nach der Baustellenverordnung“
  • Heft Nr. 6 –„Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung„

Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

Im Folgenden werden die Leistung für Brandschutz auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Brandschutz“ veröffentlichten Leistungsbildes „Leistung für Brandschutz“ (Heft Nr. 17, Stand: Dezember 2022) in Kurzform beschrieben. In der Honorarermittlung wird in Regelleistungen und optionalen Leistungen unterschieden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Objektbetreuung durch den Sachverständigen.   

Weitere Informationen finden Sie auch in dem nachfolgend zum Download bereitstehenden Dokument.

Veröffentlichung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Quellen: AHO-Fachkommission „Brandschutz“ | Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Regelleistungen
  • Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs.
  • Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und festlegen der Aufgabenverteilung.
  • Zusammenstellen der Ergebnisse.

optionale Leistungen

  • Bestandserfassung vor Ort.
  • Auswerten von übergebenen Bauakten.
Regelleistungen
  • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen sowie eventuell beanspruchter Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
  • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzepts, einschließlich Möglichkeiten bei organisatorischen sowie dem abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen.
  • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes.
  • Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse.

optionale Leistungen

  • Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren; Feststellen des Erfordernisses eines Explosionsschutz-Dokumentes.
  • Ermitteln des erforderlichen Löschwasserrückhaltevolumens auf Basis von übergebenen Listen/Sicherheitsdatenblättern zu entsprechenden Wassergefährdungsklassen.
  • Feststellen des Bedarfs und Zielsetzung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen.
  • Feststellen des Bedarfs und Zielsetzung eines Evakuierungskonzeptes für spezielle Fragestellungen.
  • Beraten zum objektspezifischen Bedarf des BIM im Brandschutz.
  • Ermitteln von Brandlasten vor Ort.
  • Auswerten von übergebenen Listen / Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen.
  • Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird.
Regelleistungen
  • Erarbeiten des Brandschutzkonzepts, ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen.
  • Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen.
  • Mitwirken bei Abstimmungen mit Behörden, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr.
  • Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung.

optionale Leistungen

  • Beraten bei der Festlegung von maßgebenden Brandszenarien für die Brandsimulation.
  • Beraten bei der Festlegung von maßgebenden Szenarien für Evakuierungskonzepte.
Regelleistungen
  • Erarbeiten des Erläuterungsberichts gemäß den jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung:
    • der Rechtsgrundlagen, die der Planung zugrunde liegen.
    • des Brandschutzkonzepts mit den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen.
    • der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes.
  • Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes.
  • Begründen von Abweichungen, die den Brandschutz betreffen.
  • Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen

optionale Leistungen

  • Überprüfen von Bauvorlagen der Objektplanung auf die zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht.
  • Überprüfen der Bauvorlage zur Lüftungsplanung auf die zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht.
  • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen / Prüfingenieurs.
Regelleistungen
  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf den Brandschutznachweis.
  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises, einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung.
  • Erstellen einer Brandfallsteuertabelle.
  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen.
  • Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Übereinstimmungserklärungen von geregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation.
  • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind.
  • Zusammenstellen der Ergebnisse

optionale Leistungen

  • Einmaliges Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes.
  • Mitwirken beim Feststellen der Eignung vorgelegter Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise von ungeregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation.
  • Mitwirken bei dem Erstellen einer die Gewerke übergreifenden Brandschutzmatrix.
Regelleistungen

-

optionale Leistungen

  • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse.
  • Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis.
Regelleistungen

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optionale Leistungen
  • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutzrelevanten Teile der Leistungsverzeichnisse.
Die Objektüberwachung setzt sich aus den drei Niveaustufen Bauüberwachung,  Fachbauleitung nach AHO und Fachbauleitung nach MBO zusammen. Dabei schließt die jeweils höhere Stufe die vorhergehende Stufe ein.

Niveau 1- als Regelleistungen in der Prüfung auf ,,prinzipielle Übereinstimmung“ – [Bauüberwachung]

Niveau 2 – als optionale Leistungen einer ,,systematisch-stichprobenartigen Kontrolle“ – [Fachbauleitung nach AHO]

Niveau 3 – als optionale / außergewöhnliche Leistungen der ,,baubegleitenden Qualitätssicherung -[Fachbauleitung nach MBO]


Regelleistungen

Niveau 1 -,,prinzipielle Übereinstimmung“ – [Bauüberwachung]
  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept, einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten vor Ort.
  • Einmalige Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Nachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärung zum baulichen Brandschutz.
  • Prüfen der Sachverständigenbescheinigungen oder Sackundigenbestätigungen hinsichtlich der Festlegungen der Wirksamkeit und Betriebssicherheit für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen.
  • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen / Begehungen und Teilnahme daran.
  • Erstellen eines Statusberichts oder einer Konformitätserklärung einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme.

optionale Leistungen

Niveau 2 – „systematisch-stichprobenartigen Kontrolle“ – [Fachbauleitung nach AHO]
  • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen.
  • Kontrolle der vorgelegten Nachweise für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz.
  • Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln.
  • Mitwirken bei der Prüfung der Brandfallsteuertabelle oder gewerkeübergreifenden Brandfallmatrix.
  • Prüfen von Feuerwehrplänen.
  • Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen.

Niveau 3 -,,baubegleitenden Qualitätssicherung“ – [Fachbauleitung nach MBO]

Dieses Niveau wird nur in besonderen Fällen erforderlich. Der Leistungsumfang umfasst zusätzlich zu den Leistungen des Niveau 1 und Niveau 2 die nahezu ständige Anwesenheit (mind. 4 Tage die Woche) der Fachbauleitung vor Ort. Dieses Niveau wird in besonders komplexen Bauwerken sinnvoll. Es entspricht vollständig der Fachbauleitung nach der Musterbauordnung bzw. den Landesbauordnungen.
Im Rahmen der Objektbetreuung sind eine Reihe von zusätzlichen Leistungen mit Bezug zum Brandschutz möglich.
  • Aktualisierung / Fortschreiben des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne.
  • Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel.
  • Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagentechnischen Brandschutzes.
  • Mitwirken bei der Einholung einer allgemeinen- oder vorhabenbezogenen Bauartengenehmigung bzw. einer Zustimmung im Einzelfall.
  • Erstellen des Brandmelde- und Alarmierungskonzepts. BMA-Konzept.
  • Erstellen von Entrauchungskonzepten, Löschanlagenkonzepten, Sicherheitsbeleuchtungskonzepten, Konzepten zur Löschwasserrückhaltung.
  • Erstellen einer die Gewerke übergreifenden Brandschutzmatrix.
  • Erstellen der Brandfallsteuermatrix.
  • Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern.
  • Erstellen von Brandschutzplänen, Feuerwehrplänen oder Flucht- und Rettungsplänen.
  • Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans.
  • Durchführen von numerischen Brand- und Rauchsimulationen.
  • Nachweise nach den Brandschutzteilen der Eurocodes (DIN EN 1991-/99-1-2).
  • Anlagen von Brandlast- und Ventilationsnachweisen nach DIN 18230.
  • Durchführen von Rauchschichtberechnungen nach DIN 18232 und Entrauchungssimulationen.   
  • Durchführen von Räumungssimulationen.
  • Durchführen von Personenstromanalysen mit rechnerischen Nachweisverfahren.
  • Anlegen der Alarmorganisation und von BMA-Sicherungskonzepten.
  • Erstellen von Anlagenkonzepten und Durchführung Inbetriebnahme-Management.
  • Durchführen / Erstellen einer brandschutztechnischen Due Diligence. Durchführen von Immobilienbewertungen.
  • Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen.
  • Erstellen von Evakuierungskonzepten, Räumungskonzepten und Räumungsplänen.
  • Anlegen von speziellen Ausführungs- und Konstruktionsdetails.
  • Prüfung vom Bestand und Benennung der bestehenden Eigenschaften in bauordnungsrechtlicher Sprache.
  • Durchführen von Workshops und Schulungen.
  • Sachkundigenabnahmen von sicherheitstechnischen Anlagen.

Leistungen nach der Baustellenverordnung

Im Folgenden werden die Leistung nach der Baustellenverordnung auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ veröffentlichten Leistungsbildes „Leistungen nach der Baustellenverordnung“ (Heft Nr. 15, Stand: Juni 2022) in Kurzform beschrieben. In der Honorarermittlung wird in Regelleistungen und zusätzlichen Leistungen (darunter Regelleistungen im Bedarfsfall oder optionale Leistungen) unterschieden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der besonderen Objektbetreuung durch den SiGeKo.   

Weitere Informationen finden Sie auch in den nachfolgend zum Download bereitstehenden Dokumenten. 

Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Veröffentlichung VSGK e.V. und BDK e.V
Veröffentlichung Offensive Gutes Bauen
Quellen: AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ | baua | VSGK e.V. | BDK e.V. | Offensive Gutes Bauen
Serviceleistungen

Im Rahmen der Honorarermittlung sind eine Reihe von Serviceleistungen möglich oder erforderlich, um ein Angebot zu erstellen. Zusätzlich werden Angaben über die geplante Dauer der Maßnahme (für den Zeitraum der Koordinierung) sowie über die anrechenbaren Kosten (Baukosten nach den Gruppen 200, 300, 400, 500 nach DIN 276 / genauer gesagt die Kosten aller Gewerke, welche auf der Baustelle technisch / handwerklich tätig werden und zu koordinieren sind). 

  • Klärung der Aufgabe und Feststellen von Umfang und Art der Arbeiten.
  • Klärung auf Notwendigkeit eines Koordinators, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten.
  • Ermitteln der Notwendigkeit des Koordinators während der Planungsphase.
  • Ermitteln der Notwendigkeit des Koordinators während der Ausführungsphase.
  • Bestandserfassung vor Ort.
  • Kostenloses Erstgespräch / Beratungsgespräch.
Regelleistung
  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach §4 ArbSchG bei der Planung der Ausführung.
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
  • Ausarbeiten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan] [RAB 31].
  • Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung [RAB 30].
  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen.
  • Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.

zusätzliche Leistungen (im Bedarfsfall oder optional)
  • SiGe-Plan an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist (analog §3 Abs. 3 Nr.3 BaustellV).
  • Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung [RAB 30] und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde.
  • Erstellen einer Baustellenordnung.
  • Analysieren der Vorplanung oder mehrerer Entwurfsplanungen und feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen in der Nähe der Baustelle.
  • Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren.
  • Anpassen der Unterlage bei erheblichen Planungsänderungen.
  • Mitwirken bei der Arbeitsgestaltung in besonderen Gefahrenlagen.
  • Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans.
  • Mitwirken bei der Erstellung der Baubeschreibung und Vergabeunterlagen.
  • Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe.
  • Entwickeln von Konzepten und Organisieren von Maßnahmen zur Sicherheitsfrage im Sinne von Security.
  • Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der ausführenden Firmen (im Sinne von §823 Abs. 1 BGB).
  • Beraten bei oder Erstellen von Verkehrslenkungsplänen.
  • Einholen von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen.
  • Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht (z.B. bei Funktionalausschreibung, Alternativangeboten oder Sondervorschlägen).
  • Kostenanalyse zu technischen oder organisatorischen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Erstellen von Brandschutz-, Flucht- und Rettungswege-Planung und/oder Rettungskonzepts für die Ausführung der Arbeiten. 
  • Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen.
Regelleistung
  • Bekanntmachen, Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Plans sowie hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte.
  • Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. §3 Abs. 3 Nr.4 BaustellV) z.B. durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen (in einem auf die örtlichen Gegebenheiten festgelegten und angemessenen Turnus) mit Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse.
  • Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z.B. durch Einfordern von Nachweisen (vgl. §3 Abs.3 Nr.5 BaustellV).
  • Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbschG.

zusätzliche Leistungen (im Bedarfsfall oder optional)

  • Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
  • Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplans (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung.
  • Bei getrennten Auftragnehmern für Planungs- und Ausführungsphase: Sichten und Einarbeiten in den SiGe-Plan und die Unterlagen aus der Planungsphase.
  • Anpassen des SiGe-Plans bei erheblichen Änderungen der Planung, des Bauverfahrens oder Bauablaufs.
  • Zusätzliche Koordinierungsleistung bei Planungsänderung, erheblichen Störungen des Bauablaufs oder Bauzeitverlängerung.
  • Einteilung der Arbeiten/Vorgabe Arbeitsabläufe.
  • Erfassen verbauter Materialien und eingesetzter Substanzen sowie deren aktueller Verarbeitungs-, Entsorgungs- und Warnhinweise, z.B. in Unterlage für spätere Arbeiten.
  • Mitwirken bei formalen Arbeitsfreigaben.
  • Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/ Projektbesprechungen.
  • Anpassen der Unterlage bei Abweichungen der Ausführung vom Planungsstand der Unterlage.
  • Durchführen von dokumentierten Risikoanalysen und Gefährdungsbeurteilungen.
  • Anpassen der Brandschutzordnung für die Baustelle.
  • Anpassen der Brandschutzpläne und Rettungswegpläne für die Baustelle.
  • Anpassen von Rettungsplänen für die Baustelle.
  • Planung der Sicherheitskennzeichnung für die Baustelle.
  • Unterweisung von Beschäftigten.
  • Teilnahme an regelmäßigen Baustellenterminen.
Der SiGeKo kann eine Reihe weiterer Aufgaben planen, übernehmen, überwachen oder als unparteiischer Dritter bewerten, um die Projektleitung zu entlasten. 

Intrusionsschutz
Mitwirken bei der Planung und Umsetzung von Intrusionsschutz während der Bauphase sowie die ausführenden Firmen auf die besonderen Belange hinweisen und sensibilisieren. Themen bspw.:

  • Schutz vor unbefugtem Zutritt
  • Zaunanlagen
  • Freigeländeüberwachung
  • Außenhautsicherung (Türen, Tore)
  • Innenraumüberwachung
  • Zutrittskontrolle
  • Raumsicherung 

Brandschutz
Hinweisen, sensibilisieren, durchsetzen, überwachen und dokumentieren der ausführenden Firmen auf die Belange für Brandschutz während der Bauphase. Themen bspw.:

  • Baustelleneinrichtung
  • Durchführung brandgefährlicher Arbeiten
  • Zugänglichkeit für die Brandbekämpfung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Brandwände, Brandabschnitte, ausreichende Abstände
  • Ordentliche Lagerung
  • Kennzeichnung brennbarer Materialien
  • Sicherheitsabstände
  • Umgang mit brennbaren Stoffen
  • Vorgehen im Brandfall
  • Ausreichende und geeignete Feuerlöschgeräte

Umweltschutz
Hinweisen, sensibilisieren, durchsetzen, überwachen und dokumentieren der ausführenden Gewerke auf Umweltschutzaspekte. Themen bspw.:

  • Abfalltrennung
  • Organisation der Abfallentsorgung
  • Richtiger Umgang mit Schadstoffen
  • Möglichkeiten um den Boden zu schonen und Umgang mit Abwässern
  • Minimierung der Luftbelastung auf der Baustelle
  • Minimierung der Lärmbelastung auf der Baustelle

Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung

Im Folgenden werden Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Technische Ausrüstung“ veröffentlichten Leistungsbildes „Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung“ (Heft Nr. 6) in Kurzform beschrieben.

Quelle: AHO-Fachkommission „Technische Ausrüstung“
Grundleistungen
  • Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter.
  • Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile.
  • Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand.
  • Durchführen von Verbrauchsmessungen.
  • Endoskopische Untersuchungen.
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobung und bei Vorprüfungen von Planungswettbewerben.
  • Standortanalyse
  • Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte.
  • Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit.
  • Sicherheitskonzeption
Grundleistungen
  • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches.
  • Durchführen von Versuchen und Modellversuchen.
  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung.
  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, z.B. Präsentationsmodelle und perspektivische Darstellungen.
  • Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission.
  • Aufstellen von Energiekonzepten.
Grundleistungen
  • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, z.B. für Stoffbilanzen etc.
  • Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage.
  • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis.
  • Berechnung von Lebenszykluskosten.
  • Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage.
  • Detaillierter Nachweis der Schadstoffemissionen.
  • Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix.
  • Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuches.
  • Auslegen der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie.
  • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm.
  • Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung.
  • Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen.
  • Adaptionsplanung für Mieterausbauten.
  • Mieterkoordination
Grundleistungen

  • Besondere Prüfverfahren.
  • Änderung von Genehmigungsunterlagen.

Leistungsbild

Grundleistungen

  • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners; Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung.
  • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (z.B. bei Produktionseinrichtungen).
  • Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (z.B. Sichtbeton oder Fertigteilen).
  • Mitwirken bei Detailplanung mit besonderem Aufwand z.B. Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen.
  • Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen.
  • Prüfen der von bauausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung.
  • Forstschreiben (des technischen Teils) von Raumbüchern in detaillierter Form.
  • Koordination der Ausführungsplanung. Überwachung der Koordination der Ausführungsplanung durch die ausführenden Firmen.
Grundleistungen

  • Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation.
  • Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend.
  • Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung.
Grundleistungen

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten.
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlichen begründeten Angeboten (Claimabwehr).
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschl. Preisspiegel.
  • Prüfung der von ausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Planung.
Grundleistungen

  • Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen.
  • Werksabnahmen
  • Fortschreiben der Ausführungspläne (z.B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand.
  • Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, z.B. Aufmaß und Schlussrechnung (Ersatzvornahme).
  • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte.
  • Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke.
  • Aufstellen, überwachen und fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- und Kapazitätsplänen.
  • Ausbildung und Einweisen von Bedienungspersonal.
  • Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller.
  • Prüfen von Bestandsunterlagen der ausführenden Unternehmen.
Grundleistungen

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
  • Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase. Mitwirken bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien.
  • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung. Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs.
  • Beweissicherung in fachtechnischer Hinsicht.
  • Prozessvorbereitung in fachtechnischer Hinsicht.
Zu den besonderen Leistungen gehören bspw.:

  • FM-gerechte Planungsorganisation.
  • Mitwirken am BIM.
  • Einbau neuer technischer Ausrüstung in bestehende Gebäude/ Baukonstruktionen.
  • Mitwirken am anlagen- und systemübergreifenden Inbetriebnahmemanagement.
  • Leistungen zum Erwirken einer Zertifizierung z.B. für nachhaltiges Bauen.