
Leistungsbild
Um die Honorierung und den Umfang unserer Leistung vergleichbar zu gestalten, richten wir uns nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie im Wesentlichen nach den von der AHO-Fachkommission erarbeiteten Leistungsbildern / Schriftenreihen.
- Heft Nr. 17 – „Leistungen für Brandschutz“
- Heft Nr. 15 – „Leistungen nach der Baustellenverordnung“
- Heft Nr. 39 – „Leistungen für Inbetriebnahmen – übergreifendes Leistungsbild für die Inbetriebnahme von Objekten“
- Heft Nr. 6 –„Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung„
Leistung für Brandschutz
- Leistung für Brandschutz
- Phase 1 Grundlagengenermittlung
- Phase 2 Vorplanung
- Phase 3 Entwurfsplanung
- Phase 4 Genehmigungsplanung
- Phase 5 Ausführungsplanung
- Phase 6 Ausführungsplanung
- Phase 7 Mitwirken bei der Vergabe
- Phase 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung
- Phase 9 Objektbetreuung
Im Folgenden werden die Leistung für Brandschutz auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Brandschutz“ veröffentlichten Leistungsbildes „Leistung für Brandschutz“ (Heft Nr. 17) in Kurzform beschrieben.
Weitere Informationen finden Sie auch in dem nachfolgend zum Download bereitstehenden Dokument.
Veröffentlichung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Quellen: AHO-Fachkommission „Brandschutz“ | Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Weitere Informationen finden Sie auch in dem nachfolgend zum Download bereitstehenden Dokument.
Veröffentlichung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Quellen: AHO-Fachkommission „Brandschutz“ | Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Grundleistungen
besondere Leistungen
- Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs.
- Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind, und festlegen der Aufgabenverteilung.
- Zusammenstellen der Ergebnisse.
besondere Leistungen
- Bestandserfassung vor Ort.
- Auswerten von übergebenen Bauakten.
Grundleistungen
besondere Leistungen
- Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellrechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen sowie eventuell beanspruchter Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
- Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzepts, einschließlich Möglichkeiten bei organisatorischen sowie dem abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen.
- Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzepts.
- Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse.
besondere Leistungen
- Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen.
- Erarbeiten eines Entrauchungskonzepts für spezielle Fragestellungen.
- Erarbeiten eines Evakuierungskonzepts für spezielle Fragestellungen.
- Ermitteln von Brandlasten vor Ort.
- Auswerten von übergebenen Listen / Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen.
- Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege.
- Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird.
Grundleistungen
besondere Leistungen
- Erarbeiten des Brandschutzkonzepts, ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen.
- Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen.
- Mitwirken bei Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr.
- Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichts zum Stand der Entwurfsplanung.
besondere Leistungen
- Festlegen der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analysen.
- Erarbeiten eines Evakuierungskonzepts auf Basis ingenieurmäßiger Methoden.
Grundleistungen
besondere Leistungen
- Erarbeiten des Erläuterungsberichts gemäß den jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften
- Darstellung der Rechtsgrundlagen, die der Planung zugrunde liegen.
- Darstellung des Brandschutzkonzepts mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen.
- Darstellung der Erfordernisse zur Wahrung der Ingenieursbelange des abwehrenden Brandschutzes.
- Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzepts.
- Begründen von Abweichungen.
- Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen.
besondere Leistungen
- Überprüfen von Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht.
- Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzepts um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen / Prüfingenieurs.
Grundleistungen
besondere Leistungen
- Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept.
- Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzepts, einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung.
- Erstellen einer Brandfallsteuertabelle.
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen.
- Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation und prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind.
- Zusammenstellen der Ergebnisse.
besondere Leistungen
- Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes.
- Mitwirken bei dem Erstellen einer gesonderten Bauvorlage zur Lüftungsanlage (,,Lüftungsgesuch“).
- Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagentechnischen Brandschutzes.
- Mitwirken bei der Einholung einer Zustimmung im Einzelfall.
- Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmelde- und Alarmierungskonzepts.
- Mitwirken bei dem Erstellen einer die Gewerke übergreifenden Brandschutzmatrix.
- Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern.
Grundleistungen
-
besondere Leistungen
-
besondere Leistungen
- Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse.
- Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis.
- Mitwirken bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm.
Grundleistungen
-
besondere Leistungen
-
besondere Leistungen
- Beraten der Objekt- und Fachplaner beider Auswertung der brandschutzrelevanten Teile der Leistungsverzeichnisse.
Für den Bereich Baubegleitung / Fachbauleitung gibt es drei Niveaustufen. Dabei schließt die jeweils höhere Stufe die vorhergehende Stufe ein.
Niveau 1- als Grundleistung in der Prüfung auf ,,prinzipielle Übereinstimmung“ – [Baubegleitung]
Niveau 2 – als besondere Leistung einer ,,systematisch-stichprobenartigen Kontrolle“ – [Fachbauleitung nach AHO]
Niveau 3 – als außergewöhnliche Leistung der ,,baubegleitenden Qualitätssicherung -[Fachbauleitung nach MBO]
Niveau 1 -,,prinzipielle Übereinstimmung“ – [Baubegleitung]
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept, einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten vor Ort.
- Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz.
- Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sackundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen.
- Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen / Begehungen und Teilnahme daran.
- Erstellen eines Statusberichts oder einer Konformitätserklärung einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme.
Niveau 2 – „systematisch-stichprobenartigen Kontrolle“ – [Fachbauleitung nach AHO]
- Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen.
- Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln.
- Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle.
- Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix.
Niveau 3 -,,baubegleitenden Qualitätssicherung“ – [Fachbauleitung nach MBO]
Grundleistungen
-
besondere Leistungen
-
besondere Leistungen
- Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne.
- Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
- Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen.
- Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen.
- Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans.
- Mitwirken als Inbetriebnahmemanager und Durchführung des Inbetriebnahmemanagements.
Leistungen nach der Baustellenverordnung
- Leistungen nach der Baustellenverordnung
- Grundlagengenermittlung
- Koordinator während der Planung der Ausführung (Planungsphase)
- Koordinator während der Ausführung (Ausführungsphase)
- Koordinator in der besonderen Objektbetreuung
Im Folgenden werden die Leistung nach der Baustellenverordnung auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ veröffentlichten Leistungsbildes „Leistungen nach der Baustellenverordnung“ (Heft Nr. 15) in Kurzform beschrieben.
Weitere Informationen finden Sie auch in den nachfolgend zum Download bereitstehenden Dokumenten.
Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Veröffentlichung VSGK e.V. und BDK e.V
Veröffentlichung Offensive Gutes Bauen
Quellen: AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ | baua | VSGK e.V. | BDK e.V. | Offensive Gutes Bauen
Weitere Informationen finden Sie auch in den nachfolgend zum Download bereitstehenden Dokumenten.
Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Veröffentlichung VSGK e.V. und BDK e.V
Veröffentlichung Offensive Gutes Bauen
Quellen: AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ | baua | VSGK e.V. | BDK e.V. | Offensive Gutes Bauen
Grundleistungen
besondere Leistungen
- Klärung der Aufgabenstellung und Feststellen von Umfang und Art der Arbeiten.
- Klärung auf Notwendigkeit eines Koordinators, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten.
- Klärung, inwieweit besondere Sicherungsmaßnahmen einzubeziehen sind, und festlegen der Aufgabenverteilung.
- Hinweisen auf die Vorankündigung.
besondere Leistungen
- Bestandserfassung vor Ort.
- Auswerten von übergebenen Bauakten / Plänen.
- Rechtzeitiges Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Grundleistungen
besondere Leistungen
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz.
- Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen.
- Feststellen von sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
- Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
- Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
- Beratung zur Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander erfolgen.
- Teilnahme an Vorbesprechungen.
besondere Leistungen
- Unterstützend mitwirken bei der Umsetzung der Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz.
- Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander erfolgen sowie bemessen der Ausführungszeiten, durch Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und aushängen auf der Baustelle.
- Unterlage für spätere Arbeiten. Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung möglicher späterer Arbeiten.
- Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibung, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen.
- Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe.
- Erstellen von Ausschreibungstexten für Sicherheits- und Gesundheitsschutz.
- Teilnahme an Vorbesprechungen (sofern vereinbart).
Grundleistungen
besondere Leistungen
- Bekanntmachen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
- Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
- Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Sicherheitsbegehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Einfordern von Nachweisen).
- Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplans (soweit vorhanden) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
- Teilnahme an Baubesprechungen (sofern vereinbart).
besondere Leistungen
- Anpassen und Aushängen der Vorankündigung auf der Baustelle.
- Fortschreiben / Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und das Aushängen auf der Baustelle.
- Unterstützend mitwirken bei der Umsetzung zur Berücksichtigung der Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetzt, während der Bauphase.
- Regelmäßige Teilnahme an Jour fixe und Besprechungen.
- Durchführen von Sicherheitsbesprechungen.
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken.
- Fortschreiben / Anpassen der Unterlage für spätere Arbeiten.
- Durchführen von dokumentierten Risikoanalysen und Gefährdungsbeurteilungen.
- Erstellen einer Baustellenordnung.
- Erstellen und Anpassen der Brandschutzordnung für die Baustelle.
- Erstellen und Anpassen Brandschutzplan für die Baustelle.
- Erstellen und Anpassen von Rettungsplänen für die Baustelle.
- Planung Sicherheitskennzeichnung für die Baustelle.
- Unterweisung von Beschäftigten.
Ausschließlich als besondere Leistungen abrufbar.
Intrusionsschutz
Mitwirken bei der Planung und Umsetzung von Intrusionsschutz während der Bauphase wie:
Sowie die ausführenden Firmen auf die besonderen Belange hinweisen und sensibilisieren.
Brandschutz
Hinweisen, sensibilisieren, durchsetzen, überwachen und dokumentieren der ausführenden Firmen auf die Belange für Brandschutz während der Bauphase wie:
Umweltschutz
Hinweisen, sensibilisieren, durchsetzen, überwachen und dokumentieren der ausführenden Gewerke auf Umweltschutzaspekte wie:
Intrusionsschutz
Mitwirken bei der Planung und Umsetzung von Intrusionsschutz während der Bauphase wie:
- Schutz vor unbefugtem Zutritt
- Zaunanlagen
- Freigeländeüberwachung
- Außenhautsicherung (Türen, Tore)
- Innenraumüberwachung
- Zutrittskontrolle
- Raumsicherung
Sowie die ausführenden Firmen auf die besonderen Belange hinweisen und sensibilisieren.
Brandschutz
Hinweisen, sensibilisieren, durchsetzen, überwachen und dokumentieren der ausführenden Firmen auf die Belange für Brandschutz während der Bauphase wie:
- Baustelleneinrichtung
- Durchführung brandgefährlicher Arbeiten
- Zugänglichkeit für die Brandbekämpfung
- Flucht- und Rettungswege
- Brandwände, Brandabschnitte, ausreichende Abstände
- Ordentliche Lagerung
- Kennzeichnung brennbarer Materialien
- Sicherheitsabstände
- Umgang mit brennbaren Stoffen
- Vorgehen im Brandfall
- Ausreichende und geeignete Feuerlöschgeräte
Umweltschutz
Hinweisen, sensibilisieren, durchsetzen, überwachen und dokumentieren der ausführenden Gewerke auf Umweltschutzaspekte wie:
- Abfalltrennung
- Organisation der Abfallentsorgung
- Richtiger Umgang mit Schadstoffen
- Möglichkeiten um den Boden zu schonen und Umgang mit Abwässern
- Minimierung der Luftbelastung auf der Baustelle
- Minimierung der Lärmbelastung auf der Baustelle
Leistungen für Inbetriebnahmen
- Leistungen für Inbetriebnahmen
- Leistungsstufe 1 - Grundlagen
- Leistungsstufe 2 - Planung
- Leistungsstufe 3 - Durchführung
- Leistungsstufe 4 - Abschluss
- Zusätzliche Leistungen
Im Folgenden werden die Leistung für das Inbetriebnahmemanagement auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Technische Ausrüstung“ veröffentlichten Leistungsbildes „Leistungen für Inbetriebnahmen – übergreifendes Leistungsbild für die Inbetriebnahme von Objekten“ (Heft Nr. 39) in Kurzform beschrieben.
Quelle: AHO-Fachkommission „Technische Ausrüstung“
Quelle: AHO-Fachkommission „Technische Ausrüstung“
Grundleistungen
besonder Leistungen
-
- Prüfen des/ der Lastenhefts/ Richtlinien mit den grundsätzlichen Anforderungen des Bauherrn und Ableitung von Handlungen.
- Analysieren und ggf. Ergänzung der Dokumentationsanforderungen des Bauherrn/ Nutzers.
- Begehung mit dem Betriebspersonal, der Sicherheitsfachkraft, u.a. in Bestandsgebäuden.
- Analyse der Einhaltung der Nebenbestimmungen der Genehmigungsbehörden.
- Bewertung der Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung des Fachplaners Technische Ausrüstung.
- Prüfen der von den Planungsbeteiligten erstellten Terminplanung in Bezug auf die Inbetriebnahmephase.
- Prüfen der von den Planungsbeteiligten erstellten Kostenermittlung in Bezug auf die Inbetriebnahmephase.
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
besonder Leistungen
-
Grundleistungen
besondere Leistungen
-
- Prüfen der Entwurfsplanung (in Stichproben) in Bezug auf die Inbetriebnahmephase.
- Erstellung des Pflichtenheftes für die Inbetriebnahme.
- Aufstellen einer detaillierten Gewerkebeziehungsmatrix.
- Definieren von Anforderungen an Messeinrichtungen in Hinblick auf Nachweise bei Inbetriebnahmen, Probebetrieb und dem späteren Gesamtbetrieb.
- Überprüfen und Abstimmen der Anforderungen an sämtliche relevanten Anlagen und des Zusammenwirkens im Betrieb.
- Erstellen von inbetriebnahmerelevanten Abläufen in Planung und Ausführung.
- Aufstellen und Fortschreiben eines Terminplans für die Inbetriebnahme und Abstimmen mit den Projektbeteiligten.
- Erstellen von Checklisten und Prüfprotokollen für den Inbetriebnahmeprozess.
- Übergeben von Textbausteinen für die Ausführungs- und Ausschreibungsunterlagen an andere Planungsbeteiligte.
- Anforderungen an die Instandhaltung definieren und Übergeben von Textbausteinen für die Ausschreibungsunterlagen an andere Planungsbeteiligte.
- Ausführungsplanung und Zugänglichkeit zu den technischen Anlagen überprüfen.
besondere Leistungen
-
Grundleistungen
besondere Leistungen
-
- Regelmäßige Teilnahme an inbetriebnahmerelevanten Baubesprechungen.
- Überprüfen der erfolgten Abnahmen durch die Prüfsachverständigen.
- Terminüberwachung im Rahmen der Inbetriebnahme.
- Protokollierung der Ergebnisse der Funktions- und Leistungstests (Anlageneinzeltests und integrale Tests).
- Konformitätsprüfung der Ergebnisse der Funktions- und Leistungstests mit Projektanforderungen des Bauherrn.
- Veranlassen der Umsetzung der hydraulischen Einregulierungsarbeiten aller Gewerke.
- Überwachen der korrekten Umsetzung des Mess- und Zählkonzepts.
- Nachbegehung und Veranlassung von Durchführungen von saisonalen Tests.
besondere Leistungen
-
Grundleistungen
besondere Leistungen
-
- Mitwirken bei der Qualifizierung des Betriebspersonals.
- Zusammenführung der gewerkeweisen Anlagendokumentation zu einer Gesamtdokumentation.
- Erstellen eines Konzeptes zur Überwachung der Gebäudeleistung und zum Nachweis der Anlagensollwerte in Abstimmung mit dem Bauherrn und des Gebäudebetreibers (Datenerfassung, Datenaufbereitung, Datenvisualisierung, Fehler-/Ausreißererkennung).
- Energieanalysen und ggf. Veranlassung der Optimierung des Gebäudebetriebs.
- Mitwirken beim Mängelmanagement.
besondere Leistungen
-
Zusätzliche Leistungen, die zu den Leistungen hinzutreten und nicht in anderen Leistungsbildern verordnet sind, sind beispielhaft:
- Anforderungen an ein CAFM-System definieren und dessen Einführung sowie die Datenerfassung ausschreiben.
- Aufbau eines technischen Monitorings (Energiemonitoring, Anlagenmonitoring etc.).
- Erstellung von Notfallplänen für den Inbetriebnahmeprozess.
- Erstellung anlagenspezifischer Gefährdungsbeurteilungen für den Betrieb.
- Anforderungen an das Betriebspersonal definieren, die dementsprechenden Leistungstexte erstellen und ausschreiben.
- Erarbeitung von Prozess- und Betriebsoptimierungskonzepten für den optimalen Anlagenbetrieb in der Nutzungsphase des Gebäudes.
- Kontrolle der Funktionalität der HLSK-Gewerke
- Kontrolle der energierelevanten Key-Performance-Indikatoren (Zielwerte der Planung/ Leistungskennzahlen), Vergleich Ziel-Planwerte mit Ist-Werten.
- Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen aus der Betriebseinführung.
- Koordination der Wirk-Prinzip-Prüfung unter Berücksichtigung insbesondere von Brandfall, Versorgungsausfall, Einbruch oder Überfall und Überschwemmung.
- Koordination der Wechselwirkung aller sicherheitstechnischen Anlagen und Systeme. Erkennen von Schwachstellen.
- Vorgaben für die Prüfdokumentation und Bescheinigung der Wirk-Prinzip-Prüfung.
- Festlegen der Prüfzyklen für wiederkehrende Prüfungen.
Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung
- Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung
- Phase 1 - Grundlagengenermittlung
- Phase 2 - Vorplanung
- Phase 3 - Entwurfsplanung
- Phase 4 - Genehmigungsplanung
- Phase 5 - Ausführungsplanung
- Phase 6 - Vorbereitung der Vergabe
- Phase 7 - Mitwirken bei der Vergabe
- Phase 8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Phase 9 - Objektbetreuung
- Besondere Leistungen
Im Folgenden werden Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung auf Grundlage des vom AHO-Fachkommission „Technische Ausrüstung“ veröffentlichten Leistungsbildes „Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung“ (Heft Nr. 6) in Kurzform beschrieben.
Quelle: AHO-Fachkommission „Technische Ausrüstung“
Quelle: AHO-Fachkommission „Technische Ausrüstung“
Grundleistungen
- Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter.
- Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile.
- Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand.
- Durchführen von Verbrauchsmessungen.
- Endoskopische Untersuchungen.
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobung und bei Vorprüfungen von Planungswettbewerben.
- Standortanalyse
- Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte.
- Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit.
- Sicherheitskonzeption
Grundleistungen
- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches.
- Durchführen von Versuchen und Modellversuchen.
- Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung.
- Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, z.B. Präsentationsmodelle und perspektivische Darstellungen.
- Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission.
- Aufstellen von Energiekonzepten.
Grundleistungen
- Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, z.B. für Stoffbilanzen etc.
- Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage.
- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis.
- Berechnung von Lebenszykluskosten.
- Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage.
- Detaillierter Nachweis der Schadstoffemissionen.
- Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix.
- Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuches.
- Auslegen der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie.
- Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm.
- Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung.
- Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen.
- Adaptionsplanung für Mieterausbauten.
- Mieterkoordination
Grundleistungen
- Besondere Prüfverfahren.
- Änderung von Genehmigungsunterlagen.
Grundleistungen
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners; Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung.
- Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (z.B. bei Produktionseinrichtungen).
- Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (z.B. Sichtbeton oder Fertigteilen).
- Mitwirken bei Detailplanung mit besonderem Aufwand z.B. Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen.
- Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen.
- Prüfen der von bauausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung.
- Forstschreiben (des technischen Teils) von Raumbüchern in detaillierter Form.
- Koordination der Ausführungsplanung. Überwachung der Koordination der Ausführungsplanung durch die ausführenden Firmen.
Grundleistungen
- Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation.
- Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend.
- Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung.
Grundleistungen
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten.
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlichen begründeten Angeboten (Claimabwehr).
- Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschl. Preisspiegel.
- Prüfung der von ausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Planung.
Grundleistungen
- Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen.
- Werksabnahmen
- Fortschreiben der Ausführungspläne (z.B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand.
- Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, z.B. Aufmaß und Schlussrechnung (Ersatzvornahme).
- Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte.
- Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke.
- Aufstellen, überwachen und fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- und Kapazitätsplänen.
- Ausbildung und Einweisen von Bedienungspersonal.
- Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller.
- Prüfen von Bestandsunterlagen der ausführenden Unternehmen.
Grundleistungen
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
- Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase. Mitwirken bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien.
- Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung. Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs.
- Beweissicherung in fachtechnischer Hinsicht.
- Prozessvorbereitung in fachtechnischer Hinsicht.
Zu den besonderen Leistungen gehören bspw.:
- FM-gerechte Planungsorganisation.
- Mitwirken am BIM.
- Einbau neuer technischer Ausrüstung in bestehende Gebäude/ Baukonstruktionen.
- Mitwirken am anlagen- und systemübergreifenden Inbetriebnahmemanagement.
- Leistungen zum Erwirken einer Zertifizierung z.B. für nachhaltiges Bauen.