
Gut vorbereitet mit dem richtigen Konzept
Immer mehr baurechtliche Forderungen und neue Technologien finden ihren Weg in unseren Alltag. Bauvorhaben werden zunehmend komplexer. Dies wiederum bringt viele z. T. auch neue Schnittstellen mit sich, welche oft unzureichend definiert werden.
Mit einem aussagekräftigen Konzept können die Entscheider einschätzen, ob einer Realisierung auch im Sinne von Nachhaltigkeit und Nutzen entsprochen werden kann. Konzepte ebnen somit den Weg für die Fachplanung und bilden die Grundlage zur Kontrolle auf Übereinstimmung von Planung und Ausführung.
Mit einem aussagekräftigen Konzept können die Entscheider einschätzen, ob einer Realisierung auch im Sinne von Nachhaltigkeit und Nutzen entsprochen werden kann. Konzepte ebnen somit den Weg für die Fachplanung und bilden die Grundlage zur Kontrolle auf Übereinstimmung von Planung und Ausführung.
Unser Leistungsspektrum in der Konzeptentwicklung
Im SB Strebe entwickeln wir Konzepte in anlagetechnischen Bereichen und bewerten bestehende Brandschutzanlagen und Einrichtungen. Mit unserem Inbetriebnahmemanagement sorgen wir für eine gut koordinierte Inbetriebnahme. Überdies entwickeln wir Konzepte zur Räumung oder Evakuierung.
Mit dem Commissioning-Management bzw. Inbetriebnahmemanagement wird eine geordnete, gut koordinierte und fachlich vorausschauende Inbetriebnahme angestrebt. Diese beinhalten die Einregulierung aller Systeme und die vollständige Objektdokumentation eines Gebäudes.
Die geordnete Inbetriebnahme sowie der Kontrollblick des Inbetriebnahmemanagers, von außen auf die Prozesse und Installationsfortschritte, deckt bspw. schon im Vorfeld Mängel, ineffiziente Anlagen oder einen übermäßigen Energieverbrauch auf. So werden zu hohe Energiekosten vermieden und die Kosten für das Gebäudemanagement und die Wartung minimiert.
Überdies trägt das Inbetriebnahmemanagement zum Gelingen der Zertifizierung nach DGNB, LEED und BREEAM bei.
Die geordnete Inbetriebnahme sowie der Kontrollblick des Inbetriebnahmemanagers, von außen auf die Prozesse und Installationsfortschritte, deckt bspw. schon im Vorfeld Mängel, ineffiziente Anlagen oder einen übermäßigen Energieverbrauch auf. So werden zu hohe Energiekosten vermieden und die Kosten für das Gebäudemanagement und die Wartung minimiert.
Überdies trägt das Inbetriebnahmemanagement zum Gelingen der Zertifizierung nach DGNB, LEED und BREEAM bei.
Das Räumungskonzept ist als Erweiterung der Brandschutzordnung zu verstehen. Zusätzlich zu wichtigen Grundlagen der Gefahrenprävention und der Unterweisung von Beschäftigten liefert es konkrete Maßnahmen sowie zeitliche und räumliche Abläufe zur Räumung von Gebäuden und zur Rettung von Personen. Die Räumung ist dabei ein kurzfristiger aber unvorhergesehener Zustand.
Mit dem Sicherheitsbeleuchtungskonzept werden die gebäudespezifischen Risiken bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung aufgedeckt und Maßnahmen zur Kompensation aufgezeigt. Um die bauaufsichtlichen Schutzziele zu erfüllen, ist jede Sicherheitsbeleuchtung unter Beachtung aller bauaufsichtlicher Anforderungen, der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie anhand von eingeführten Normen und ggf. der Regelungen für Arbeitsstätten zu erstellen. Über die erforderliche Mindestbeleuchtungsstärke hinaus sind auch Faktoren wie die Blendung von Personen und einer redundanten Ausführung der Technik zu beachten.
Mit der Brandfallsteuermatrix werden sämtliche Einrichtungen und Anlagen, welche durch eine Brandmeldeanlage angesprochen werden sollen, betrachtet. Ihr Zusammenwirken sowie die zeitliche Abfolge und Wirkweise werden bestimmt. Auf der zugehörigen Brandfallsteuertabelle werden alle Anlagenkomponenten übersichtlich in Tabellenform dargestellt.
Der Unterschied zwischen dem Räumungskonzept und dem Evakuierungskonzept liegt in der Langfristigkeit der Maßnahme. Im Gegensatz zur Räumung ist die Evakuierung ein längerfristiges Verlegen von Personen in einen anderen und sicheren Bereich. So sind für eine Evakuierung bspw. auch Hilfskräfte und Transportmittel für die Verlegung in neue Unterkünfte zu berücksichtigen. In der Regel ist die Evakuierung ein geplanter und langfristiger Zustand.
Über die Berechnung des nötigen Rückhaltevolumens einer Löschwasserrückhaltung hinaus steht das Löschwasserrückhaltekonzept für den Nachweis über die ausreichende Bemessung und Funktionstüchtigkeit einer Löschwasserrückhalteeinrichtung. Es beschreibt die baulichen und anlagetechnischen Gegebenheiten, die vorhandenen wassergefährdenden Stoffe und das anzuwendende Regelwerk für die Dimensionierung der Anlage.
Mit dem Blitzschutz-Risiko-Management wird die Notwendigkeit von Blitzschutzmaßnahmen ermittelt. Es beinhaltet eine Risikoanalyse, mittels welcher der Schutzbedarf eines Gebäudes genau bestimmt werden kann. Ziel der Risikoanalyse ist es, Schutzmaßnahmen aufzuzeigen, welche das Risiko auf ein akzeptierbares Niveau reduzieren sowie auch nicht erforderlichen Maßnahmen aufzudecken.
Als einfache Visualisierung zum Räumungskonzept dienen Räumungspläne der Übersichtlichkeit der im Räumungskonzept beschriebenen Maßnahmen und Örtlichkeiten. Die Pläne fördern die Verständlichkeit der Maßnahmen und unterstützen bei der Unterweisung von Personen.
Löschanlagen dienen dem Schutz von Sachwerten als auch dem Schutz von Menschen. In den meisten Fällen werden Löschanlagen über die Sonderbauverordnungen der Länder von Behörden und Sachversicherern eingefordert. Löschanlagenkonzepte sind dabei häufig Teil des Brandschutzkonzeptes. Durch die vielen Anwendungsfälle und möglichen Löschanlagenarten lohnt die Erstellung eines Löschanlagenkonzeptes, um sicher die Schutzziele zu erfüllen, aber auch in Hinblick auf den Betrieb und die Folgen nach einer möglichen Auslösung.
Eine frühzeitige Alarmierung dient dem Schutz von Personen und dem Erhalt von Sachwerten. Das Alarmierungskonzept beschreibt die Mindestanforderungen an die Technik und Übertragung. Für ein Gebäude und seine Nutzung sind die Angaben maßgebend zum Nachweis der Schutzziele.
Das RWA-Konzept beschreibt detailliert die Grundlagen zur Dimensionierung und Funktion einer Entrauchungsanlage, im Abgleich mit den bauaufsichtlichen Bestimmungen. Dabei kann es sich um natürliche oder maschinelle Rauchabzüge sowie um Rauchschutzdruckanlagen handeln. Je nachdem welche Schutzziele mit der Anlage erreicht werden sollen, sind vielfältigste Möglichkeiten der Anlagenauslegung gegeben.
Mit dem Brandmeldekonzept werden die Mindestanforderungen an den Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage festgelegt. Es fasst alle normativen und technischen Anforderungen zusammen, um das Zusammenwirken aller Systemkomponenten des anlagentechnischen Brandschutzes und der Aufschaltbedingungen der zuständigen Feuerwehr (TAB) sicherzustellen.
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