SiGe-Koordination

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Durch Koordination Unfälle vermeiden

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) steht für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz während der Arbeit. Die Bestellung eines geeigneten Koordinators ist bereits seit 1998 verbindlich in der Baustellenverordnung geregelt. Dies geschieht mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten auf Baustellen.
Der SiGe-Koordinator sorgt für Aufklärung und die dringend notwendige Abstimmung aller Gewerke bzw. sich potenziell gegenseitig gefährdende Personen. Ferner drängt er auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und hat ein Auge auf versteckte Gefahren.

Unser Leistungsspektrum in der SiGe-Koordination

Sie erhalten alle Leistungen des SiGe-Koordinators nach Baustellenverordnung und den RAB. Von der Erstellung der Unterlagen bis zur Feststellung und Abstimmung von sicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen.

Die Vorankündigung soll die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden rechtzeitig über ein Bauvorhaben informieren. Die Vorankündigung ist mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln. Überdies ist sie auf der Baustelle sichtbar auszuhängen.
Die Baustellenordnung ist ein Informationsmittel für alle Gewerke. Sie enthält die wichtigsten Sicherheitshinweise, Regelungen und Informationen für alle Personen auf der Baustelle. Sie informiert kompakt über alle Regeln zum Verhalten und zur Zusammenarbeit.
In der Planungsphase ist der SiGeKo der Fachplaner für die Maßnahmen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Er erfasst den Bauablauf, zeigt Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf und hilft dabei, diese mit geeigneten Maßnahmen zu umgehen. Außerdem berät er zur Baustelleneinrichtung und Baustellenordnung.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan dient vorrangig dazu, Maßnahmen zu koordinieren, welche für mehrere Unternehmer gleichzeitig relevant sind oder die der einzelne Unternehmer allein nicht ergreifen kann.
Der Arbeits- und Sicherheitsplan wird immer dann wichtig, wenn Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt werden. Der Arbeits- und Sicherheitsplan beschreibt den Umgang mit der speziellen Gefährdungen und legt die zu treffenden Schutzmaßnahmen fest.
Während der Ausführung ist der SiGeKo das wachende Auge über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Er sichtet und bestätigt die Baustelleneinrichtung, informiert die Beschäftigten und erläutert Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz. In regelmäßigen Begehungen vermerkt er Gefährdungen, Handlungsaufforderungen und Hinweise in einem Protokoll, welches allen Beteiligten zum Zweck der Aufklärung zur Verfügung gestellt wird.
Die Unterlage für spätere Arbeiten ist eine Erfassung der erforderlichen späteren Arbeiten (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Abbruch) an einem Gebäude und der nötigen Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz.
Der Notfall- und Alarmplan ist eine kompakte, schriftliche Form der Festlegung vom geforderten Verhalten bei Notfällen und Notfallmaßnahmen. Er enthält unter anderem die wichtigsten Rufnummern für die jeweilige Region.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Element im Arbeitsschutz. Durch systematisches Ermitteln von möglichen Gefahren und Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren werden schwierige und zunächst unsicherere Arbeitsschritte möglich gemacht und der Nachweis auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften erbracht.

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