Brandschutz

Image

Leben retten und Sachwerte schützen

Dafür steht vorbeugender Brandschutz in baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Form. Im SB Strebe unterstützen wir Sie maßgebend mit Beratung und Planung zum vorbeugenden Brandschutz. Zudem sind wir objektbegleitend als Fachbauleitung und Brandschutzbeauftragte für Sie vor Ort. 

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ (Oberverwaltungsgericht Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987)

Unser Leistungsspektrum im vorbeugenden Brandschutz

Wir übernehmen die Brandschutzplanung und beraten Sie vorausschauend in allen Leistungsphasen. Überdies dokumentieren wir und begleiten Sie während der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen.

Brandschutzkonzept
Eines unserer zentralen Aufgabengebiete liegt im Erstellen von Brandschutzkonzepten. Brandschutzkonzepte sind gemäß Bauvorlagenverordnung für das Erlangen einer Baugenehmigung bspw. für komplexe Gebäude oder Sonderbauten erforderlich.
Bau- und Objektüberwachung
Für die reibungslose Umsetzung und den erfolgreichen Abschluss eines Bauvorhabens ist es zwingend erforderlich, eine Fachbauleitung Brandschutz, basierend auf den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes /-nachweises und der Baugenehmigung durchzuführen.
Brandschutzpläne
Brandschutzpläne dienen der Visualisierung von Brandschutzmaßnahmen, oft im Kontext eines Brandschutzkonzeptes. Sie sind die einfache bildliche Darstellung der wesentlichen Brandschutzmaßnahmen.
Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis ist ähnlich wie das Brandschutzkonzept gemäß Bauvorlagenverordnung für das Erlangen einer Baugenehmigung erforderlich. In der Regel ist er weniger umfangreich als ein Brandschutzkonzept, da er für weniger komplexe Gebäude oder Standardbauten angewendet wird.
Immobilienbewertung
In der brandschutztechnischen Immobilienbewertung, Due Diligence oder auch Brandschutzdokumentation wird eine Immobilie auf den vorhandenen Brandschutz oder notwendige Maßnahmen hin überprüft. Dies bringt dem Eigentümer, Käufer oder Verkäufer einer Immobilie Gewissheit über Möglichkeiten und Kosten.
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne dienen den Personen in Gebäuden als Orientierungshilfe. Auf ihnen werden die vorhandenen Flucht- und Rettungswege übersichtlich dargestellt.
Zumeist sind die Pläne für größere Gebäude und öffentliche Einrichtungen Pflicht.
Brandschutzgutachten
Im Brandschutzgutachten werden Abweichungen und Übereinstimmungen eines Bauwerkes von baurechtlichen Vorschriften dargestellt. Aufgedeckt werden die Sicherheit und die Schwächen eines Gebäudes in Bezug auf den Brandschutz und die Schutzziele des Baurechts. Das Brandschutzgutachten kann als Grundlage für Brandschutzplanungen und /- konzepte dienen. Oft ist es ein wichtiges Beweismittel vor Gericht und bei Versicherungsangelegenheiten.
Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Betreiber etc.) in allen Fragen des Brandschutzes. Er deckt Sicherheits- und Brandschutzmängel auf und sensibilisiert die Beschäftigten. Außerdem erstellt er die Brandschutzordnung und überprüft sie auf Aktualität.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne dienen der schnellen und besseren Orientierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr. Überdies weisen sie auf besondere Gefahren hin.
Brandschutzstellungnahme
Nicht immer ist ein Brandschutznachweis oder /-konzept erforderlich. Sofern bspw. nur Teilbereiche eines Gebäudes betrachtet werden sollen, ist die Stellungnahme das richtige Instrument. Obwohl bauaufsichtlich nicht gefordert, belegt der Bauherr mit Vorlage einer Stellungnahme, dass er einen Experten zurate gezogen hat. In der Regel nehmen die Behörden dies mit Wohlwollen auf.
Risikoanalysen
Das Risiko definiert sich aus dem Produkt, der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Schaden. Das Ziel der Risikoanalyse ist nicht die Beschreibung gewöhnlicher Risiken, sondern das Herausstellen besonderer Risiken, welche wesentlichen Einfluss auf Personen und Sachwerte haben.
Oft bildet die Risikoanalyse auch wichtige Grundlagen für die ganzheitliche Brandschutzplanung.
Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung ist die auf ein bestimmtes Gebäude zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für das Verhalten im Brandfall; wichtiger noch für die Verhütung von Bränden. Sie ist das Dokument der Aufklärung und Branderziehung.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben ein besonderes Anliegen? Kontaktieren Sie uns direkt oder informieren Sie sich in unserem Know-How Bereich.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich auch bei uns telefonisch melden.